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Hier sind die derzeit laufenden Planverfahren veröffentlicht:

Öffentliche Bekanntmachung der Wirksamkeit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute im Bereich des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" sowie "2. Änderung des...

Große Kreisstadt Bad Waldsee
Landkreis Ravensburg

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der Wirksamkeit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee -Bergatreute im Bereich des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" sowie "2. Änderung des Bebauungsplanes "1. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall", Gemarkung Waldsee

Das Regierungspräsidium Tübingen hat die von dem Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute am 27.02.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossene 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" sowie 2. Änderung des Bebauungsplanes "1. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" mit Erlass vom 09.04.2024, Aktenzeichen Nr. RPT0210-2511-1109/4 auf Grund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Das Plangebiet liegt im Nordosten der Kernstadt Bad Waldsee nördlich und östlich des bestehenden Gewerbeparks Wasserstall und westlich des Weilers Reichertshaus. Für den räumlichen Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Lageplan in der Fassung vom 16.10.2023 maßgebend.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht im Fachbereich Bauen, Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung der Großen Kreisstadt Bad Waldsee, Hauptstraße 29, 88339 Bad Waldsee, 2. Stock sowie im Rathaus der Gemeinde Bergatreute, Hauptamt, 1. Stock, Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Zudem ist die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet

in der Großen Kreisstadt Bad Waldsee unter https://www.bad-waldsee.de/buerger/de/rathaus-service/aktuelles-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen

und

in der Gemeinde Bergatreute unter https://www.bergatreute.de/de/leben-wohnen/wohnen-bauen/flaechennutzungsplan-und-bebauungsplanverfahren

eingestellt und einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB eine beachtliche Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und/oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht:

Nach § 4 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Flächennutzungspläne, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung der Genehmigung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes verletzt worden sind,

  2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Bad Waldsee, den 08.05.2024                                                                               

Henne
Oberbürgermeister

PDF-Download Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee und Bergatreute 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" sowie 2. Änderung des Bebauungsplanes "1. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" Textteil

PDF-Download Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee und Bergatreute 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" sowie 2. Änderung des Bebauungsplanes "1. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" Planteil

PDF-Download Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee und Bergatreute 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" sowie 2. Änderung des Bebauungsplanes "1. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" Zusammenfassende Erklärung gem. § 6 a Abs. 1 BauGB zur Fassung vom 16.10.2023

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute "Agri-Solarpark Sankt Josef" Gemarkung Mittelurbach

Große Kreisstadt Bad Waldsee

Landkreis Ravensburg  

Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (MU 27) "Agri-Solarpark Sankt Josef" Gemarkung Mittelurbach

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee – Bergatreute hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes MU 27 "Agri-Solarpark Sankt Josef", Gemarkung Mittelurbach (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung nordöstlich von Unterurbach wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgendes Grundstück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 25 (Teilfläche), Gemarkung Mittelurbach. Die Abgrenzungen des Flächennutzungsplanes sind jedoch nicht parzellenscharf.

Erfordernis der Planung:

Durch die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:

  • Ermöglichung eines Beitrags zur Umsetzung des Energie- und Klimaschutzkonzepts der Großen Kreisstadt Bad Waldsee 2020/2050 und zur Verfolgung des Energie- und Klimapolitischen Leitbildes zur klimaneutralen Stadt
  • Darstellung einer Sonderbaufläche zur Errichtung einer Freiflächen-Agri-Photovoltaikanlage
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in diesem Bereich

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich  des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes MU 27 "Agri-Solarpark Sankt Josef" wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt.

Im Fachbereich Bauen, Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung der Großen Kreisstadt Bad Waldsee, Hauptstraße 29, 88339 Bad Waldsee, 2. Stock, Raum 2.15 sowie im Rathaus der Gemeinde Bergatreute, Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute im Hauptamt im 1.Stock, wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 29.04.2024 bis 10.05.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in

Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten in Bad Waldsee sind in der Regel von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und in der Gemeinde Bergatreute jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Eine telefonische Terminvereinbarung unter 07524/94-1361, Frau Schmid und Bergatreute unter 07527/9216-11 wird empfohlen. Es besteht bis zum 10.05.2024 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung und Erörterung.

Elektronische Information:

Zusätzlich kann diese Bekanntmachung und der Lageplan

in Bad Waldsee unterhttps://www.bad-waldsee.de/buerger/de/rathaus-service/aktuelles-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen und

 

in Bergatreute unterhttps://www.bergatreute.de/de/leben-wohnen/wohnen-bauen/flaechennutzungsplan-und-bebauungsplanverfahren      

eingesehen werden.

Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Technik bzw. des Gemeinderats eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.  6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Bad Waldsee, den 24.04.2024                                                                                                              Henne Oberbürgermeister

 

Weitere Unterlagen im PDF-Format:

Lageplan mit voraussichtlichem Geltungsbereich

Luftbild

Projektbeschreibung

   

Aufstellungsbeschluss und Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Waldseer Straße", Gemarkung Mittelurbach

Große Kreisstadt Bad Waldsee

Landkreis Ravensburg

Amtliche Bekanntmachung

 

Aufstellungsbeschluss und Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Waldseer Straße", Gemarkung Mittelurbach

 

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 die 15.  Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Waldseer Straße" in Mittelurbach beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Das Plangebiet liegt am nördlichen Ende von Unterurbach. Folgende Grundstücke befinden sich in etwa innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 34/2 und 149/1 (Teilbereich), Gemarkung Mittelurbach. Die Abgrenzungen des Flächennutzungsplanes sind nicht parzellenscharf.

Erfordernis der Planung:

Durch die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:

  • Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs
  • Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in diesem Bereich

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren zur Flächennutzungsplanänderung (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Waldseer Straße" wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Im Fachbereich Bauen, Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung der Großen Kreisstadt Bad Waldsee, (Hauptstraße 29, 88339 Bad Waldsee, 2. Stock, Raum 2.11) sowie im Rathaus der Gemeinde Bergatreute (Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute, Hauptamt im 1. Stock) wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 04.03.2024 bis 15.03.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten in Bad Waldsee sind in der Regel von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und in Bergatreute jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Eine telefonische Terminvereinbarung unter 07524/94-1361 (Frau Schmid) und Bergatreute unter 07527/9216-11 wird empfohlen. Es besteht bis zum 15.03.2024 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung.

Elektronische Information:

Zusätzlich wird diese Bekanntmachung mit Unterlagen im Internet auf der Internetseite:

https://www.bad-waldsee.de/buerger/de/rathaus-service/aktuelles-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Bad Waldsee und unter

https://www.bergatreute.de/de/leben-wohnen/wohnen-bauen/flaechennutzungsplan-und-bebauungsplanverfahren in der Gemeinde Bergatreute

veröffentlicht.

Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Technik bzw. des Gemeinderats eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.  6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Bad Waldsee, den 29.02.2024                                                                               

Henne Oberbürgermeister     

  

Dazugehörigen Unterlagen in PDF-Format:

PDF-Datei Ausschnitt aus der topografischen Karte mit Höhenschummerung
PDF-Datei Artenschutzrechtlicher Kurzbericht  
PDF-Datei Lageplan mit voraussichtlichem Geltungsbereich                   

Öffentliche  Bekanntmachung der Wirksamkeit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Sankt Johannes", Gemarkung Mittelurbach

Große Kreisstadt Bad Waldsee
Landkreis Ravensburg

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche  Bekanntmachung der Wirksamkeit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Sankt Johannes", Gemarkung Mittelurbach

Das Regierungspräsidium Tübingen hat die von dem gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute am 07.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossene 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Sankt Johannes", Gemarkung Mittelurbach mit Erlass vom 12.12.2023, Aktenzeichen: RPT0210-2511-1109/3, auf Grund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Lageplan in der Fassung vom 22.09.2023 maßgebend.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht im Fachbereich Bauen, Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung der Großen Kreisstadt Bad Waldsee, Hauptstraße 29, 88339 Bad Waldsee, 2. Stock sowie im Rathaus der Gemeinde Bergatreute, Hauptamt, 1. Stock, Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Zudem ist die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet

in der Großen Kreisstadt Bad Waldsee unter

https://www.bad-waldsee.de/buerger/de/rathaus-service/aktuelles-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen

eingestellt und einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB eine beachtliche Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und/oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht:

Nach § 4 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Flächennutzungspläne, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung der Genehmigung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes verletzt worden sind,

2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Bad Waldsee, den 19.01.2024                                                                     

Oberbürgermeister Henne

 

PDF-Download 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Sankt Johannes", Gemarkung Mittelurbach - Lageplan

PDF-Download 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Sankt Johannes", Gemarkung Mittelurbach - Textteil

PDF-Download 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Sankt Johannes", Gemarkung Mittelurbach - Planteil

PDF-Download 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Sankt Johannes", Gemarkung Mittelurbach - Berücksichtigung der allgemeinen Umweltbelange und der Umweltbelange auf Grund der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee – Bergatreute für den Bereich des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbepark

Große Kreisstadt Bad Waldsee
Landkreis Ravensburg

Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee – Bergatreute für den Bereich des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" sowie 2. Änderung des Bebauungsplanes "1. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall", Gemarkung Waldsee

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee – Bergatreute hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.11.2023 den Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee – Bergatreute für den Bereich des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" sowie 2. Änderung des Bebauungsplanes "1. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" mit Begründung in der Fassung vom 16.10.2023 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Das Plangebiet liegt im Nordosten der Kernstadt Bad Waldsee nördlich und östlich des bestehenden Gewerbeparks Wasserstall und westlich des Weilers Reichertshaus. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 16.10.2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 17.11.2023 bis 01.12.2023 im Internet unter der Internetadresse

https://www.bad-waldsee.de/buerger/de/rathaus-service/aktuelles-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Bad Waldsee und unter

https://www.bergatreute.de/de/leben-wohnen/wohnen-bauen/flaechennutzungsplan-und-bebauungsplanverfahrenin der Gemeinde Bergatreute

veröffentlicht.

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 16.10.2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 17.11.2023 bis 01.12.2023 im Fachbereich Bauen, Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung der Großen Kreisstadt Bad Waldsee, (Hauptstraße 29, 88339 Bad Waldsee, 1. Stock, Flurbereich Baurecht) sowie im Rathaus der Gemeinde Bergatreute (Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute, im Hauptamt im 1. Stock), während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und in Bergatreute jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr).

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 16.10.2023 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:

in Bad Waldsee unter https://www.bad-waldsee.de/buerger/de/rathaus-service/aktuelles-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen

in Bergatreute unter https://www.bergatreute.de/de/leben-wohnen/wohnen-bauen/flaechennutzungsplan-und-bebauungsplanverfahren

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 16.10.2023 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
  • Ergebnisvermerk des Termins zum Scoping am 05.10.2022 via Webex (Vermerk vom 12.10.2022, ergänzt am 24.10.2022) zu den Themen Waldabstand, FFH-Gebiet, Naturdenkmale und Biotope, Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, Artenschutz (zur Erstellung eines Gutachtens zu den Artengruppen Vögel, Fledermäuse und Amphibien, zu Vermeidungsmaßnahmen), Immissionsschutz (zu Betriebsleiterwohnungen, Gewerbelärmimmissionen, Geräuschkontingentierung und zur schalltechnischen Untersuchung). Weitere umweltbezogenen Stellungnahmen zum Termin der Netze BW zu Pflanzungen innerhalb des Schutzstreifens der Hochspannungsleitung, sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Waldabstand, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Oberflächengewässer, FFH-Gebiet, Naturdenkmale und Biotope, Artenschutz und Umweltbericht.
  • Stellungnahmen zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Vorentwurfsfassung vom 26.04.2023 mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege (zu Bau-, Kunst- und archäologische Denkmale), Regierungspräsidium Tübingen (zu den Belangen der Landwirtschaft), Regierungspräsidium Freiburg (zu Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Geotopschutz, allgemeinen Hinweisen, Wald bzw. Erholungswald, Waldbiotope und Waldabstand), Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (zu Zielen der Raumordnung), Netze BW (zur Bepflanzung im Schutzstreifen der Hochspannungsleitung) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Grundwasser (zur Wasserversorgung und Grundwasserschutz), Oberflächengewässer (zu Baumaßnahmen am Gewässer), Straßenrecht (zum Radwegenetz, Entwässerung, Bepflanzungen, Versorgungs- und Abwasserleitungen sowie zu Immissionen), Abwasser (zur Beseitigung von Niederschlag- und Abwasser sowie zum Grundwasser), Naturschutz (zum Natura 2000-Gebiet, Biotopen sowie Artenschutz), Bodenschutz (zu Bodenschutzmaßnahmen, zum Bodeneingriff, Bodenschutzkonzept sowie zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) sowie Forst (zur Erholungswirkung und forstrechtlichen Genehmigung).
  • Umweltbezogene Stellungnahmen zur förmlichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Entwurfsfassung vom 20.06.2023 des Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau mit Verweis auf die Stellungnahme vom 22.05.2023 zu Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Geotopschutz, Wald bzw. Erholungswald und Waldbiotope und Waldabstand, des Regierungspräsidiums Freiburg (Forstdirektion) zum Waldabstand, des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben zum Regionalplan sowie des Landratsamtes Ravensburg zu Forst, Naturschutz und FFH-Gebiet.
  • Geotechnisches und hydrogeologisches Gutachten vom 11.01.2023 der Ingenieurgesellschaft für Geotechnik und Wasserwirtschaft mbH Dr. Ebel & Co. in Bad Wurzach (zu den Themen Geologie, Geotechnik, Grundwasser, Bodenkunde).

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nach § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Parallel mit der Veröffentlichung im Internet findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Da es sich um eine erneute Veröffentlichung des Entwurfes handelt wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs. 3 BauGB in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Diese sind im Einzelnen:

  • Erweiterung der gewerblichen Bauflächen (Planung) nach Westen, entsprechende Verringerung der Grünflächen (Planung)
  • Ergänzung einer zentralen Grünfläche im Bereich der bestehenden Hochspannungs-Freileitung, entsprechende Verringerung der gewerblichen Bauflächen (Planung)
  • Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen
  • Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung
  • redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

Die Einholung der Stellungnahmen wird auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit beschränkt.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Bad Waldsee, den 09.11.2023                                                                               

Henne
Oberbürgermeister                                                   

PDF-Download Stellungnahme der höheren Forstbehörde zum Bebauungsplan "2.Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" und 1. Änderung des Bebauungsplanes "1. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" sowie Änderungen im Bereich des Flächennutzungsplanes, Große Kreisstadt Bad Waldsee - Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (PDF-Datei)

PDF-Datei Ergebnisvermerk Scoping-Termin (PDF-Datei)

PDF-Datei Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung (PDF-Datei)

PDF-Download 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" sowie 2. Änderung des Bebauungsplanes "1. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall"- Planteil (PDF-Datei)

PDF-Download 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" sowie 2. Änderung des Bebauungsplanes "1. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall"- Textteil (PDF-Datei)

     

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute für den Bereich des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall"

Große Kreisstadt Bad Waldsee
Landkreis Ravensburg

                                                                            Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute für den Bereich des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit 2. Änderung des Bebauungsplanes "1. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbepark Wasserstall", Gemarkung Waldsee

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee – Bergatreute hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.07.2023 den Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee–Bergatreute für den Bereich des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit 2. Änderung des Bebauungsplanes "1. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" und 3. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbepark Wasserstall", Gemarkung Waldsee mit Begründung in der Fassung vom 20.06.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Das Plangebiet liegt im Nordosten der Kernstadt Bad Waldsee nördlich und östlich des bestehenden Gewerbeparks Wasserstall und westlich des Weilers Reichertshaus. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.06.2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 29.07.2023 bis 28.08.2023 im Fachbereich Bauen, Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung der Großen Kreisstadt Bad Waldsee, (Hauptstraße 29, 88339 Bad Waldsee, 1. Stock, Flurbereich Baurecht) sowie im Rathaus der Gemeinde Bergatreute (Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute, im Hauptamt im 1.Stock), während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten in Bad Waldsee sind in der Regel von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und in der Gemeinde Bergatreute jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr).

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.06.2023 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:

in Bad Waldsee unterwww.bad-waldsee.de in der Rubrik Bürger - Aktuell im Bereich Amtliche  Bekanntmachungen,

in Bergatreute unterhttps://www.bergatreute.de/de/leben-wohnen/wohnen-bauen/flaechennutzungsplan-und-bebauungsplanverfahren

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 20.06.2023 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
  • Ergebnisvermerk des Termins zum Scoping am 05.10.2022 via Webex (Vermerk vom 12.10.2022, ergänzt am 24.10.2022) zu den Themen Waldabstand, FFH-Gebiet, Naturdenkmale und Biotope, Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, Artenschutz (zur Erstellung eines Gutachtens zu den Artengruppen Vögel, Fledermäuse und Amphibien, zu Vermeidungsmaßnahmen), Immissionsschutz (zu Betriebsleiterwohnungen, Gewerbelärmimmissionen, Geräuschkontingentierung und zur schalltechnischen Untersuchung). Weitere umweltbezogenen Stellungnahmen zum Termin der Netze BW zu Pflanzungen innerhalb des Schutzstreifens der Hochspannungsleitung, sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Waldabstand, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Oberflächengewässer, FFH-Gebiet, Naturdenkmale und Biotope, Artenschutz und Umweltbericht.
  • Stellungnahmen zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Vorentwurfsfassung vom 26.04.2023 mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege (zu Bau-, Kunst- und archäologische Denkmale), Regierungspräsidium Tübingen (zu den Belangen der Landwirtschaft), Regierungspräsidium Freiburg (zu Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Geotopschutz, allgemeinen Hinweisen, Wald bzw. Erholungswald, Waldbiotope und Waldabstand), Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (zu Zielen der Raumordnung), Netze BW (zur Bepflanzung im Schutzstreifen der Hochspannungsleitung) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Grundwasser (zur Wasserversorgung und Grundwasserschutz), Oberflächengewässer (zu Baumaßnahmen am Gewässer), Straßenrecht (zum Radwegenetz, Entwässerung, Bepflanzungen, Versorgungs- und Abwasserleitungen sowie zu Immissionen), Abwasser (zur Beseitigung von Niederschlag- und Abwasser sowie zum Grundwasser), Naturschutz (zum Natura 2000-Gebiet, Biotopen sowie Artenschutz), Bodenschutz (zu Bodenschutzmaßnahmen, zum Bodeneingriff, Bodenschutzkonzept sowie zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) sowie Forst (zur Erholungswirkung und forstrechtlichen Genehmigung).
  • Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "2. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit 2. Änderung des Bebauungsplanes "1. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" und 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Wasserstall“ der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 20.06.2023 (zur Ermittlung von Geräuschkontingenten).
  • Geotechnisches und hydrogeologisches Gutachten vom 11.01.2023 der Ingenieurgesellschaft für Geotechnik und Wasserwirtschaft mbH Dr. Ebel & Co. in Bad Wurzach (zu den Themen Geomorphologische Situation/Baugrundschichtung, Grundwasserverhältnisse, Durchlässigkeit der anstehenden Böden und Versickerungsmöglichkeiten, geothermische Beurteilung, Erschließung des Baugebietes, Gründung der Bebauung und baubegleitende Maßnahmen).
  • FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum FFH-Gebiet "Feuchtgebiete um Bad Schussenried" (Nr. 8324-343) der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 20.06.2023 (zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das westlich liegende FFH-Gebietsteil "Fronholz", insbesondere unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren Hydrologie).
  • Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 20.06.2023 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Hinweis: Der Geltungsbereich kann sich im Laufe des Verfahrens ändern.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.  6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Bad Waldsee, den 20.07.2023                                                                                                        Henne

                                                                                                                                                        Oberbürgermeister

 

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute für die Sonderbaufläche "Solarpark Sankt Johannes", Gemarkung Mittelurbach

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee – Bergatreute hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.07.2023 den Entwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee – Bergatreute für die Sonderbaufläche "Solarpark Sankt Johannes", Gemarkung Mittelurbach mit Begründung in der Fassung vom 12.06.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Das Plangebiet liegt nordöstlich von Oberurbach und östlich der Bahnstrecke "Aulendorf – Kißlegg". Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.06.2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 29.07.2023 bis 28.08.2023 im Fachbereich Bauen, Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung der Großen Kreisstadt Bad Waldsee, (Hauptstraße 29, 88339 Bad Waldsee, 1. Stock, Flurbereich Baurecht) sowie im Rathaus der Gemeinde Bergatreute (Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute, im Hauptamt im 1.Stock), während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten in Bad Waldsee sind in der Regel von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und in der Gemeinde Bergatreute jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr).

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.06.2023 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:

in Bad Waldsee unterwww.bad-waldsee.de in der Rubrik Bürger - Aktuell im Bereich Amtliche Bekanntmachungen,

in Bergatreute unterhttps://www.bergatreute.de/de/leben-wohnen/wohnen-bauen/flaechennutzungsplan-und-bebauungsplanverfahren           

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 12.06.2023 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
  • Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB im April und Mai 2023 des Regierungspräsidiums Tübingen (zu den Zielen der Raumordnung, zur Landwirtschaft sowie zum Klimaschutz), des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg (zur Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz und allgemeinen Hinweisen), der Forstdirektion im Regierungspräsidium Freiburg (zu den angrenzenden Waldflächen, zur Umwandlungserklärung und Waldumwandlungsgenehmigung sowie zum Waldabstand), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zu den Ziele der Raumordnung und zur Lage im Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Wasservorkommen sowie einer zukünftigen Ausweisung eines Wasserschutzgebietes), der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien (zu den vom Bahnbetrieb ausgehenden Emissionen, zu Blendwirkungen durch die PV-Module und Beleuchtung sowie zu Neupflanzungen von Gehölzen entlang der Bahnlinie), des Forstrevieres der Stadt Bad Waldsee (zum Waldabstand, potentiellen Schäden umfallender Bäume, zum Schattenwurf sowie zur Bewirtschaftbarkeit der angrenzenden Waldflächen) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Grundwasser (zum Ausschluss gewisser Materialien zum Schutz des Grundwassers sowie zu Umgang von wassergefährdenden Stoffen), Forst (zu den angrenzenden Waldflächen, zur Waldumwandlungserklärung sowie zum Waldabstand), Naturschutz (zum Artenschutz, zum Umweltbericht, zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie zu den Pflegemaßnahmen), Abwasser (zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) sowie Bodenschutz (zum Entzug landwirtschaftlicher Flächen zur Gewinnung klimafreundlichen Stroms, zur Versieglung, zur Bodenverdichtung, zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Bodenschutzmaßnahmen, zum Rückbau der Anlage und Rekultivierung des Bodens, zum Umweltbericht sowie zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung)
  • Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 07.06.2023 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und zu notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

 

Bad Waldsee, den 20.07.2023                                                                                                         

Henne                                                                                                                         Oberbürgermeister

 

PDF-Download Lageplan maßstabslos (PDF-Datei)
PDF-Download Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (PDF-Datei)
PDF-Download Artenschutzrechtlicher Kurzbericht (PDF-Datei)
PDF-Download Planteil (PDF-Datei)
PDF-Download Textteil (PDF-Datei)

 

Öffentliche Bekanntmachung der Wirksamkeit der 13. Änderung des Flächennut-zungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute für die Sonderbaufläche "1. Erweiterung Solarpark Hierbühl", Gemarkung Waldsee

Große Kreisstadt Bad Waldsee
Landkreis Ravensburg

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der Wirksamkeit der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute für die Sonderbaufläche "1. Erweiterung Solarpark Hierbühl", Gemarkung Waldsee

Das Regierungspräsidium Tübingen hat die von dem gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee – Bergatreute am 06.03.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossene 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Sonderbaufläche "1. Erweiterung Solarpark Hierbühl", Gemarkung Waldsee mit Erlass vom 19.04.2023 Nr. PT0210-2511-1109/2/5 auf Grund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Lageplan in der Fassung vom 20.10.2022 maßgebend. Der Bereich liegt zwischen Bad Waldsee Kernstadt und Haslanden östlich der Bahnlinie.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht im Fachbereich Bauen, Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung der Großen Kreisstadt Bad Waldsee, Hauptstraße 29, 88339 Bad Waldsee, 2. Stock sowie im Rathaus der Gemeinde  Bergatreute, Hauptamt, 1. Stock, Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Großen Kreisstadt Bad Waldsee einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Zudem ist die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet

in Bad Waldsee unter www.bad-waldsee.de in der Rubrik Bürger - Aktuell im Bereich Amtliche  Bekanntmachungen

und

in Bergatreute unterwww.bergatreute.de – Startseite – Leben & Wohnen – Wohnen & Bauen eingestellt und einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB eine beachtliche Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und/oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht:

Nach § 4 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Flächennutzungspläne, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung der Genehmigung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes verletzt worden sind,

2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Bad Waldsee, den 25.05.2023                                                                                            

Henne

Bürgermeister

 

PDF-Download (PDF-Datei) Planteil der 1. Erweiterung Solarpark Hierbühl

PDF-Download (PDF-Datei) Textteil der 1. Erweiterung Solarpark Hierbühl

Aufstellungsbeschluss und Bekanntmachung zur frühzeit. Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinb. Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute für die geplante gewerbliche Baufläche im Bereich Wasserstall

Aufstellungsbeschluss und Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute für die geplante gewerbliche Baufläche im Bereich Wasserstall, Gemarkung Waldsee

 

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "2. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall" im Nordosten der Kernstadt Bad Waldsee wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee Bergatreute am 28.07.2020.

Ziel der Planung ist die Änderung der Fläche für die Landwirtschaft in eine geplante gewerbliche Baufläche parallel zum Bebauungsplanverfahren 2. Erweiterung Gewerbepark Wasserstall.

Im Fachbereich Bauen, Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung der Großen Kreisstadt Bad Waldsee, Hauptstraße 29, 88339 Bad Waldsee, 2. Stock, Raum 2.11 sowie im Rathaus der Gemeinde Bergatreute, Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute im Hauptamt im 1.Stock, wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 29.04.2023 bis 15.05.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten in Bad Waldsee sind in der Regel von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und in der Gemeinde Bergatreute jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Eine telefonische Terminvereinbarung unter Telefonnummer: 07524 94-1361, Frau Schmid und Bergatreute unter Telefonnummer: 07527 9216-11 wird empfohlen. Es besteht bis zum 15.05.2023 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung.

Elektronische Information:

Zusätzlich kann diese Bekanntmachung und der Lageplan

in Bad Waldsee unterwww.bad-waldsee.de in der Rubrik Aktuell im Bereich Bekanntmachungen,

in Bergatreute unterhttps://www.bergatreute.de/de/leben-wohnen/wohnen-bauen/flaechennutzungsplan-und-bebauungsplanverfahren           

eingesehen werden.

Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Technik und des Gemeinderats eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Der Geltungsbereich kann sich im Laufe des Verfahrens ändern.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.  6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Bad Waldsee, den 27.04.2023                                                                                                           

gez.
Henne
Oberbürgermeister

 

Aufstellungsbeschluss und Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Solarpark Sankt Johannes", Gemarkung Mittelurbach

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee – Bergatreute hat in seiner Sitzung am 06.03.2023 die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Solarpark Sankt Johannes" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung nordöstlich von Oberurbach wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Fl.-Nrn. 582 (Teilfläche), 586 (Teilfläche), Gemarkung Mittelurbach.

Erfordernis der Planung:

Durch die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:

  • Ermöglichung eines Beitrags zur Umsetzung des Energie- und Klimaschutzkonzepts der Großen Kreisstadt Bad Waldsee 2020/2050 und zur Verfolgung des Energie- und Klimapolitischen Leitbildes zur klimaneutralen Stadt
  • Darstellung einer Sonderbaufläche zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in diesem Bereich

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Solarpark Sankt Johannes" wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Im Fachbereich Bauen, Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung der Großen Kreisstadt Bad Waldsee, Hauptstraße 29, 88339 Bad Waldsee, 2. Stock, Raum 2.11 sowie im Rathaus der Gemeinde Bergatreute, Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute im Hauptamt im 1.Stock, wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 13.03.2023 bis 27.03.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten in Bad Waldsee sind in der Regel von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und in der Gemeinde Bergatreute jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Eine telefonische Terminvereinbarung unter 07524/94-1361, Frau Schmid und Bergatreute unter 07527/9216-11 wird empfohlen. Es besteht bis zum 27.03.2023 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung.

Elektronische Information:

Zusätzlich kann diese Bekanntmachung und der Lageplan

in Bad Waldsee unterwww.bad-waldsee.de in der Rubrik Aktuell im Bereich Bekanntmachungen,

in Bergatreute unterhttps://www.bergatreute.de/de/leben-wohnen/wohnen-bauen/flaechennutzungsplan-und-bebauungsplanverfahren          

eingesehen werden.

Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.

 

Bad Waldsee, den 09.03.2023                                                                                                        Henne

                                                                                                                                                     Oberbürgermeister

 

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Bauhof-Oberstocken“

Der Gemeinderat der Gemeinde Bergatreute hat am
28.07.2021 für das Gebiet „nördlich des Hauptortes
von Bergatreute in Richtung Oberstocken.“ die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Bauhof-Oberstocken“ in der Fassung vom 19.07.2021 als
Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist
im abgebildeten Lageplan dargestellt. Die Ausgleichsflächen/-
maßnahmen befinden sich westlich des Hauptortes
von Bergatreute, südlich der „Dobelmühle“ auf der
Fl.-Nr. 759/3 sowie auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 859/7
der Gemarkung Bergatreute. Der Planung werden von der
auf Fl.-Nr. 859/7 erzielten Aufwertung 27.751 Ökopunkte
zugeordnet.
Diese 1. Änderung des Bebauungsplanes wird gem. § 10
Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung
rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim
Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan
im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8
Abs. 3 Satz 1 BauGB) geändert worden ist.
Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes
„Bauhof-Oberstocken“ - bestehend aus Planzeichnung,
Satzung und Begründung - kann ab Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Bergatreute
(Ravensburger Straße 20,88368 Bergatreute) Zimmer 2.0
während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Jedermann kann die Änderung des Bebauungsplanes
einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Jedermann
kann den Bebauungsplan mit Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie
die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsund
Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt
wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach
Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden
anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei
der Gemeinde Bergatreute einsehen und über deren Inhalt
Auskunft verlangen.
Bei Einsichtnahme im Rathaus bitten wir folgendes zu
beachten: Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-
Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines
Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist
zu achten.
Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung
und der zusammenfassenden Erklärung im Internet
unter
www.bergatreute.de/de/leben- wohnen/wohnen-
bauen/flaechennutzungsplan-und-bebauungsplanverfahren
eingestellt und einsehbar sein.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens-
oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim
Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich,
wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in §
214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens-
und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes
und des Flächennutzungsplanes (§ 214
Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des
Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder
im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB
nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die
Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen
(§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs.
4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger
Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher
zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanänderung
und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres,
in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird
hingewiesen.
Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht:
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von
Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande
gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor
Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist
die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift
gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung
des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden
sind.
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2
GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach
Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist
jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bergatreute, den 29.10.2021

gez. Schäfer
Bürgermeister

Bebauungsplan Texttteil als PDF-Download (PDF-Datei)
Bebauungsplan Planteil als PDF-Download (PDF-Datei)
Zusammenfassende Erklärung als PDF-Download (PDF-Datei)

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lohbühl I“

Der Gemeinderat der Gemeinde Bergatreute hat am 18.10.2021 für das Gebiet „nördlich der „Roßberger Straße“ L 314 im Osten des Hauptortes Bergatreute“ die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lohbühl I“ in der Fassung vom 16.09.2021 als Satzung beschlossen Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Diese 1. Änderung des Bebauungsplanes wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lohbühl I“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lohbühl I“ - bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung - kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Bergatreute (Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute) Zimmer 2.0, während der allgemeinen
Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lohbühl I“ mit Begründung bei der Gemeinde Bergatreute einsehen und
über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Zudem soll die in Kraft getretene 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lohbühl I“ mit Begründung im Internet unter www.bergatreute.de/de/leben-wohnen/wohnenbauen/
flaechennutzungsplan-und-bebauungsplanverfahren.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens-
und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese 1. Änderung des Bebauungsplanes und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres,
in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen.

Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht:
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor
Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist
die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift
gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung
des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden
sind.
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend
gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in §
4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.

Bergatreute, den 29.10.2021

gez. Schäfer
Bürgermeister

Bebauungsplan Texttteil als PDF-Download (PDF-Datei)

Bebauungsplan Planteil als PDF-Download (PDF-Datei)

Bebauungsplan Textteil Fassung vom 15.07.2019 als PDF-Download (PDF-Datei)

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Lohbühl I"

Der Gemeinderat der Gemeinde Bergatreute hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2021 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Lohbühl I" vom 06.07.2021 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 19.07.2021 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13 BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Lohbühl I" im sog. vereinfachten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im Osten des Hauptortes Bergatreute und umfasst folgende Grundstücke Fl.-Nrn. 910 (Teilfläche), 910/1 (Teilfläche), 910/2 (Teilfläche) 950/9 (Teilfläche), 932/1, 932/3, 951 (Teilfläche), 952 (Teilfläche), 959/6 (Teilfläche) und 1756 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.07.2021 liegt in der Zeit vom 09.08.2021 bis 09.09.2021 im Rathaus der Gemeinde Bergatreute (Ravensburger Straße 20 88368 Bergatreute), Zimmer 2.0 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 -18.00 Uhr). Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.

Bei Einsichtnahme im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten.

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.07.2021 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.bergatreute.de/de/leben-wohnen/wohnen-bauen/flaechennutzungsplan-und-bebauungsplanverfahren.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Bergatreute, den 30.07.2021

gez. Schäfer
Bürgermeister

Bebauungsplan Textteil als PDF-Download (PDF-Datei)

Bebauungsplan Planteil als PDF-Download (PDF-Datei)

Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses „Wohngebiet Bierkellerweg Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Freizeitanlage beim Bierkeller“ und 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Waldgasse..

Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan

„Wohngebiet Bierkellerweg Erweiterung“
und die örtlichen Bauvorschriften hierzu,
1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Freizeitanlage
beim Bierkeller“ und 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes
„Waldgasse-Bierkellerweg“

Der Gemeinderat der Gemeinde Bergatreute hat am 19.07.2021 für das Gebiet beim „Bierkellerweg“ den Bebauungsplan „Wohngebiet Bierkellerweg Erweiterung“
und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Freizeitanlage
beim Bierkeller“ und 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Waldgasse-Bierkellerweg“ in der Fassung vom 22.09.2017 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich
ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Dieser Bebauungsplan sowie die Teilaufhebungen werden gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren
beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da eine Übereinstimmung mit dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes
gem. §13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB gem. § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB herbeigeführt wurde.
Der Bebauungsplan „Wohngebiet Bierkellerweg Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Freizeitanlage beim Bierkeller“ und die 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Waldgasse-Bierkellerweg - bestehend aus Planzeichnung,
Satzung und Begründung - können ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Bergatreute (Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute) Zimmer 2.0, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen
und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung
im Internet unter
https://www.bergatreute.de/de/leben-wohnen/wohnen-bauen/flaechennutzungsplan-und-bebauungsplanverfahren
eingestellt und einsehbar sein. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens-
oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs
(§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen. Der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee- Bergatreute wurde gem. § 13b i.

V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Bierkellerweg Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung
angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan ist ebenso wie der Bebauungsplan im Rathaus der Gemeinde Bergatreute hinterlegt und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten dort eingesehen werden.
Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht:
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande
gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor
Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist
die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift
gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des
Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
oder elektronisch geltend gemacht worden sind.
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend
gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in
§ 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.

Bergatreute, den 23.07.2021
gez. Schäfer
Bürgermeister

 

Bebauungsplan Texttteil als PDF-Download (PDF-Datei)

Bebauungsplan Planteil als PDF-Download (PDF-Datei)

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Bauhof – Oberstocken“

Der Gemeinderat der Gemeinde Bergatreute hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.05.2021 den Entwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Bauhof - Oberstocken“ mit Begründung in der Fassung vom 14.04.2021 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Bergatreute im Ortsteil „Oberstocken“. Der Bereich ist östlich der „Waldseer Straße“ K 7938 gelegen und schließt im Norden an einen Streuobstbestand an. Innerhalb des Geltungsbereiches der Änderung befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 697 (Teilfläche) und 1539/3. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Dem Bebauungsplan sind zwei externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen zugeordnet. Diese befinden sich einmal nordwestlich von Bergatreute auf der Fl.-Nr. 759/3 sowie am westlichen Ortrand bzw. südlich der Straße „Steige“ auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 859/7 (Gemarkung Bergatreute). Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Flächen im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.04.2021 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 31.05.2021 bis 15.06.2021 im Gebäude Ravensburger Straße 12, 88368 Bergatreute (Volks- und Raiffeisenbank-gebäude), Hintereingang, Finanzverwaltung, Treppenhaus, Erdgeschoß während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Aufgrund der aktuellen Corona-Krise ist der Besucherverkehr bei der Gemeindeverwaltung Bergatreute derzeit eingeschränkt. Der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, sodass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen während der o.g. Zeiten jederzeit und ohne terminliche Vereinbarung möglich ist. Weitergehende Rücksprachen mit den Mitarbeitern des zuständigen Hauptamtes können unter der Telefonnummer 07527/ 9216-15 oder per Mail hauptamt@bergatreute.de erfolgen. Persönliche Gespräche sind nach Terminvereinbarung möglich. Bei Einsichtnahme im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.04.2021 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.bergatreute.de

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  •  Umweltbericht in der Fassung vom 14.04.2021 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000 Gebiete; Landschaftsschutzgebiet; Biotope; Wasserschutzgebiete); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht-Durchführung der Planung auf die folgenden Schutzgüter: Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden und Geologie; Wasser; Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch; Kulturgüter; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung).
  • Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 27.04.2017 im Landratsamt Ravensburg (ergänzter Vermerk vom 18.05.2017) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (Geotechnik), dem Wasserversorgungsverband Obere Schussentalgruppe sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Immissionsschutz (Verkehrslärm), Naturschutz (Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung), Artenschutz (Streuobstbestand, Biotopverbund, Insektenschutz), Bodenschutz, Abwasser und Grundwasser.
  • Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesnaturschutzverbandes Baden- Württemberg e.V. (zur Eingrünung und zu den Ausgleichsflächen) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Bauleitplanung (Rechtsgrundlagen im Umweltbericht), Naturschutz (zur Selbstverpflichtungserklärung, zum Erhaltungsgebot und Pflanzgebot von Bäumen, zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, zu den Ausgleichsflächen/-maßnahmen, zum Kompensationsverzeichnis und zum Überschuss an Ökopunkten), Artenschutz (zu Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen) sowie zum Bodenschutz (zum Eingriff in den Boden, Hinweis zu Bodenschutzmaßnahmen).
  • Stellungnahmen im Rahmen der zweiten förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Naturschutz (zur Zurücknahme des Geltungsbereiches, Wegfall der öffentlichen Grünfläche als Ortsrandeingrünung, Maßnahmen zur Minimierung des Eingriffes in das Landschaftsbild, Festlegung einer Dachbegrünung auch für Pultdächer, Aktualisierung des Umweltberichtes), Bodenschutz (zur Bewertung des Bodens und des Eingriffes in den Boden im Umweltbericht), sowie zum Straßenbau (zu Ableitung von Abwasser und Oberflächenwasser zur Straße, zur Entwässerung, zu Bepflanzungen im Straßenbereich, Verkehrslärmimmissionen, Schallschutzmaßnahmen sowie zu Versorgungs- und Abwasserleitungen).
  • Artenschutzrechtlicher Kurzbericht zur Bebauungsplanänderung und Erweiterung „Bauhof“ des Büros Sieber vom 26.06.2017 (artenschutzrechtliche Überprüfung von Streuobstgehölzen).
  • rechtsverbindlicher Bebauungsplan „Bauhof-Oberstocken“.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen:

  • Redaktionelle Ergänzung der Festsetzung „Dachbegrünung“ um das Wort „Pult-“ sowie Anpassung der genannten Dachneigung
  • Anpassungen der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
  • Aktualisierung der Rechtsgrundlagen
  • Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung und dem Umweltbericht
  • Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

Bergatreute, den 21.05.2021

gez.
Helmfried Schäfer
Bürgermeister

 

PDF-Download Textteil 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Bauhof – Oberstocken“ (PDF-Datei)

PDF-Download Planteil 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Bauhof – Oberstocken“ (PDF-Datei)

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Sonnenbergstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Sonnenbergstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

Der Gemeinderat der Gemeinde Bergatreute hat am 06.07.2020 den vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Sonnenbergstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 15.06.2020 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Dieser vorhabenbezogener Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Wohnen Sonnenbergstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu –bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Terminvereinbarung) im Rathaus der Gemeinde Bergatreute (Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute), Zimmer 2.0 (1. OG), während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Aufgrund der aktuellen Corona-Krise, ist der Besucherverkehr bei der Gemeindeverwaltung Bergatreute derzeit eingeschränkt. Einsichtnahmen in den Bebauungsplan sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Terminvereinbarungen unter der Telefonnummer 07527/ 9216-15 oder per Mail hauptamt(@)bergatreute.de.

Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung im Internet unter www.bergatreute.de eingestellt und einsehbar sein.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen.
Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht:
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bergatreute, den 05.02.2021

gez.
Helmfried Schäfer
Bürgermeister

PDF-Download Textteil vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Sonnenbergstraße" (PDF-Datei)

PDF-Download Planteil vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Sonnenbergstraße" (PDF-Datei)

PDF-Download Plan Wohnanlage Sonnenbergstraße "Untergeschoss" (PDF-Datei)

PDF-Download Plan Wohnanlage Sonnenbergstraße "Erdgeschoss" (PDF-Datei)

PDF-Download Plan Wohnanlage Sonnenbergstraße "Dachgeschoss" (PDF-Datei)

PDF-Download Plan Wohnanlage Sonnenbergstraße "Dachaufsichtsplan" (PDF-Datei)

PDF-Download Plan Wohnanlage Sonnenbergstraße "Schnitte A-A, B-B" (PDF-Datei)

PDF-Download Plan Wohnanlage Sonnenbergstraße "Ansicht Nordost Ansicht Südost" (PDF-Datei)

PDF-Download Plan Wohnanlage Sonnenbergstraße "Ansicht Nordwest Ansicht Südwest" (PDF-Datei)

PDF-Download Plan Wohnanlage Sonnenbergstraße"Entwässerungsschema" (PDF-Datei)

Amtliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung der Wirksamkeit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute für den Bereich „Bleiche“, Gemarkung Waldsee

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute Stadt Bad Waldsee
Landkreis Ravensburg

Amtliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung der Wirksamkeit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute für den Bereich „Bleiche“, Gemarkung Waldsee

Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute hat am 28.07.2020 den Feststellungsbeschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bleiche“ der Stadt Bad Waldsee, Gemarkung Waldsee gefasst. Dieser Beschluss wurde dem Landratsamt Ravensburg gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) zur Genehmigung vorgelegt. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden maßstabslosen Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Folgende Grundstücke befinden sich in etwa innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Flst.- Nrn. 239, 242, 242/1. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Bleichestraße im Osten und Steinacher Straße im Süden. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind jedoch nicht parzellenscharf. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Verfügung vom 03.09.2020, Aktenzeichen: BLP/1608/17/ 401-621.31- Ge, die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bleiche“ der Stadt Bad Waldsee, Gemarkung Waldsee, der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute gemäß § 6 BauGB genehmigt. Mit dieser Bekanntmachung gemäß § 6 abs. 5 BauGB wird die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bleiche“ der Stadt Bad Waldsee, Gemarkung Waldsee, der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute wirksam. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bleiche“ der Stadt Bad Waldsee, Gemarkung Waldsee, der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute wird mit ihrer Begründung mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung ab der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Bau, Abteilung Stadtplanung, der Stadt Bad Waldsee (Ravensburger Straße 2, 88339 Bad Waldsee, 1.Stock) und in der Gemeindeverwaltung Bergatreute (Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute) während der allgemeinen Öffnungszeiten bereitgehalten. Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Bad Waldsee einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Aus aktuellen Gründen des Infektionsschutzes bitten wir die Bürgerinnen und Bürger aus Bad Waldsee um vorherige Terminvereinbarung unter Telefonnummer: 07254 94-1361. In Bergatreute bitten wir um Kontaktaufnahme unter Telefonnummer: 07527 9216-0. Elektronische Information: Die rechtskräftigen Unterlagen der 6. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich „Bleiche“, Gemarkung Waldsee, vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute, können Sie in Bad Waldsee unter www.bad-waldsee.de in der Rubrik Aktuell im Bereich Bekanntmachungen, in Bergatreute unter dem Link: https://www.bergatreute.de/index.php?id=164 einsehen.

Gemäß § 215 Abs.1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Flächennutzungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§214 Abs.2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§214 Abs.3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs.2a BauGB nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§215 Abs.1 BauGB). Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach §4 Abs.4 i.V. mit § 4 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Flächennutzungspläne, die unter Verletzungen von Verfahrens-und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes verletzt worden sind,
  2. der Bürgermeister dem Beschluss nach §43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens-oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind.

Ist eine Verletzung nach §4 Abs.4 Satz2 Nr.2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in §4 Abs.4 Satz1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bad Waldsee, den 24.09.2020
gez.
Henne Bürgermeister

PDF-Download-Endfassung Flächennutzungsplan 6. Änderung im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Bleiche“-Begründung (PDF-Datei)

PDF-Download-Endfassung Lageplan (PDF-Datei)

PDF-Download-Zusammenfassende Erklärung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der VWG Bad Waldsee – Bergatreute im Bereich Bleiche gem. §6 Abs. 5 BauGB (PDF-Datei)

Stadt Bad Waldsee Landkreis Ravensburg Amtliche Bekanntmachung vom 27.03.2020

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute für den Bereich Bleiche, Gemarkung Waldsee

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute hat in seiner öffentlicher Sitzung am 19.03.2020 den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Bleiche, Gemarkung Waldsee mit Begründung in der Fassung vom 18.03.2020 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.

Das Plangebiet befindet sich in der Kernstadt von Bad Waldsee im Bereich nördlich der Steinacher Straße und westlich der Bleichestraße sowie teilweise bis zum Pfaffenbach im Norden und wird wie in der nachfolgenden maßstabslosen Planzeichnung mit Geltungsbereich dargestellt.

(Auf den Lageplan am Ende der Veröffentlichung wird verwiesen)

Mit dieser Planung wird der städtebauliche Rahmenplan in diesem Teilbereich umgesetzt.

Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 18.03.2020 im Bereich „Bleiche“, Gemarkung Waldsee, bestehend aus Begründung und Umweltberichten sowie alle eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 06.04.2020 bis einschließlich Freitag, den 15.05.2020 im Fachbereich Bau, Abteilung Stadtplanung der Stadt Bad Waldsee, Ravensburger Straße 2, 88339 Bad Waldsee, 1.Stock, Raum 108 sowie im Gebäude Ravensburger Straße 12, 88368 Bergatreute (Volks- und Raiffeisenbankgebäude), Hintereingang Finanzverwaltung, Treppenhaus, Erdgeschoß, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten in Bad Waldsee sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und in der Gemeinde Bergatreute jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr).

Aufgrund der derzeitigen Zutrittsverbote zu diesen Gebäuden bitten wir aus Gründen des Infektionsschutzes die Bürgerinnen und Bürger um Benutzung der Klingel an diesen Gebäuden bzw. um telefonische Kontaktaufnahme bzw. vorherige Terminvereinbarung in Bad Waldsee unter Telefonnummer: 07524 94-1360 bzw. -1361 und Bergatreute unter Telefonnummer: 07527 9216-0. Die Einsichtnahme ist möglich.

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 06.02.2020 und den nach Einschätzung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:

In Bad Waldsee unter www.bad-waldsee.de in der Rubrik Aktuell im Bereich Bekanntmachungen

In Bergatreute unter dem Link lautet: https://www.bergatreute.de/index.php?id=164

Für das Flächennutzungsplanverfahren ist nach § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. Der aus zwei Teilen bestehende Umweltbericht gemäß § 2 a Nr. 2 BauGB bildet einen gesonderten Teil der Begründung.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen wie folgt vor und öffentlich aus:

Umweltprüfung mit Informationen zu Schutzgebieten, Überschwemmungsgebieten zum speziellen Artenschutz (Vögel, Fledermäuse, Amphibien), zu den Schutzgütern Boden (keine erheblichen Eingriffe in die Bodenfunktionen) / Hochwasser (Schaffung zusätzlichen Retentionsvolumens) /Grundwasser / Oberflächengewässer /Klima und Luft (keine erheblichen Eingriffe zu erwarten) / Stadt- und Landschaftsbild, Erholung und Kulturgüter (erhebliche Aufwertung durch Verbesserung des Stadtbildes und der Freizeit- und Naherholungsbedürfnisse) / Mensch, Gesundheit und Bevölkerung insbesonders zu Lärm, Abfälle, Klima, Arten und Biotope, biologische Vielfalt (es erfolgen keine erheblichen Eingriffe) sowie Informationen zum Artenschutz und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung mit Maßnahmen zur Vermeidung (Anpflanzen zum Bäumen/Pflanzgebote, Erhalt wertgebender Gehölzbestände und Schilfzonen, Beachtung Bauzeitenbeschränkung, Grundwasserhaltung während der Bauzeit, Rückhaltevolumen in gleichem Maße wiederherstellen, Bodenschutzmanagement, Durchführung Wasserrechtsverfahren, Minimierung (Einleitung der Oberflächenwässer in die Schilfzone, Beachtung Gewässerrandstreifen, Vermeidung von Vollversiegelung im Bereich der Parkplätze, Konversion der Fischteiche, Beachtung der Sichtbezüge) und Ausgleich (Rückbau versiegelter Bereiche, Anlage einer Festwiese, Anlage von neuen Schilfbereichen, Schaffung von Kleinlebensräumen, standortfremde Gehölze entfernen, Herstellung artenreicher Bestände, Anlage kleiner Wasserflächen, Aufwertung durch Entfernen von Ablagerungen und Schutt, kleinflächige Ufermodellierungen am Pfaffenbach, Pflanzgebote und Pflanzerhaltungsgebote, Verwendung heimischer Arten, Dachbegrünung, großräumige Anbindung an Schlosspark

  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) mit Informationen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf besonders streng geschützte Arten (Fledermaus, Brutvogelarten und kleiner Wasserfrosch), den Vermeidungsmaßnahmen (Ausweisung von Bautabuzonen, Festlegung von Rodungszeiten für Gehölzbestände, Schutz von Baumbeständen) und den vorgezogenen Schutzmaßnahmen (Herstellung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, künstliche Nisthilfen)
  • faunistische Untersuchung mit Informationen zu den Übersichtsbegehungen (Nachweis von 52 Vogelarten, neun Fledermausarte, zwei Amphibienarten)
  • Boden: Bodengutachten mit Informationen zur Bodenbeschaffenheit
  • Grundwasser: hydraulische Untersuchung mit Informationen zu Überschwemmungsgebieten im Ist- und Planzustand
  • Lärm: schalltechnische Untersuchung mit Informationen zur Lärmbelastung und Lärmkonflikten.
  • Umweltbezogene Stellungnahmen von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange u.a. zu den Aspekten Denkmalschutz, Naturschutz, Artenschutz, Oberflächengewässer, Bodenschutz, Abwasser, Straßenbau können aus der Abwägungs- und Beschlussvorlage der frühzeitigen Beteiligung entnommen werden.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 15.05.2020, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der allgemeinen Öffnungszeiten vorbringen. Eine vorherige Terminvereinbarung in Bad Waldsee unter Telefonnummer: 07524 94-1361 und in Bergatreute unter Telefonnummer: 07527 9216-0 wird erbeten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Verfasser angegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäße eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbedarfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Bad Waldsee, den  26.03.2020                                                              
gez.
Weinschenk
Bürgermeister                                                                                                                                                                                                                 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute für die Sonderbaufläche „1. Erweiterung Solarpark

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute für die Sonderbaufläche „1. Erweiterung Solarpark Hierbühl", Gemarkung Waldsee

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute hat in seiner Sitzung vom 11.10.2021 die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Sonderbaufläche „1. Erweiterung Solarpark Hierbühl" beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Das Plangebiet liegt zwischen Haslanden und Bad Waldsee und östlich der Bahnlinie von Bad Waldsee nach Aulendorf. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Fl.-Nrn. 914 (Teilfläche), 916 (Teilfläche), 918 (Teilfläche), 1051/2 (Teilfläche), 1054 (Teilfläche), 1055 (Teilfläche), 1056/1, 1068 (Teilfläche), 1068/1 (Teilfläche), 1069/2, 1069/3, 1173 (Teilfläche), 1174 (Teilfläche), 1075/1, 1075/2, 1076/2, 1177 (Teilfläche), 1177/1, 1177/2, 1178/2 (Teilfläche), 1179 (Teilfläche), 1180 (Teilfläche), 1181 (Teilfläche), 1182 (Teilfläche), 1183 (Teilfläche), 1184 (Teilfläche), 1239/1 (Teilfläche) und 1759 (Teilfläche), Gemarkung Waldsee.

Erfordernis der Planung:

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:

  • Ermöglichung eines Beitrags zur Umsetzung des Energie- und Klimaschutzkonzepts der Stadt Bad Waldsee 2020/2050
  • Darstellung einer Sonderbaufläche zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in diesem Bereich

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Im Rahmen des Verfahrens zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute für die Sonderbaufläche „1. Erweiterung Solarpark Hierbühl „, Gemarkung Waldsee wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 (BauGB) frühzeitig beteiligt.

Im Fachbereich Bauen, Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung der Stadt Bad Waldsee, Ravensburger Straße 2, 88339 Bad Waldsee, 1. Stock, Raum 106 sowie im Rathaus der Gemeinde Bergatreute, Hauptamt, 1.Stock, Ravensburger Str. 20, 88368 Bergatreute, wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 15.10.2021 bis 02.11.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadt Bad Waldsee sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag von 14:00 bis 17:30 Uhr und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr sowie in der Gemeinde Bergatreute von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr). Aus Infektionsschutzgründen wird eine telefonische Terminvereinbarung unter Telefonnummer: 07524 94-1361 (Frau Schmid) bei der Stadt Bad Waldsee und in der Gemeinde Bergatreute unter Telefonnummer: 07527 9216-15 (Frau Ibraj) empfohlen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung ebenfalls vom 15.10.2021 bis 02.11.2021.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Sitzungen des gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Frist abgegeben werden. Hierzu erfolgt noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.

Elektronische Information:

Den Geltungsbereich zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute für die Sonderbaufläche „1. Erweiterung Solarpark Hierbühl „, Gemarkung Waldsee ist im Internet

in Bad Waldsee unter www.bad-waldsee.de in der Rubrik Aktuell im Bereich Bekanntmachungen und in Bergatreute unter dem Linkhttps://www.bergatreute.de/de/leben-wohnen/wohnen-bauen/flaechennutzungsplan-und-bebauungsplanverfahren eingestellt und einsehbar.

Bad Waldsee, den 14.10.2021
Henne
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Wirksamkeit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute für die Sonderbaufläche „Solarpark Hierbühl“, Gemarkung Waldsee

Stadt Bad Waldsee
Landkreis Ravensburg

Öffentliche Bekanntmachung der Wirksamkeit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute für die Sonderbaufläche „Solarpark Hierbühl“, Gemarkung Waldsee

Das Landratsamt Ravensburg hat die von der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee - Bergatreute am 28.07.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossene 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Sonderbaufläche „Solarpark Hierbühl“ mit Erlass vom 18.08.2020, Aktenzeichen BLP/0161/20/401-621.31-Ge auf Grund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Für den räumlichen Änderungsgeltungsbereich des Flächennutzungsplanes ist der Lageplan maßgebend. Das Plangebiet liegt zwischen Haslanden und Waldsee und ca. 700 m südöstlich von „Haslanden“, an der Bahnstrecke 4550 „Aulendorf - Leutkirch“ und umfasst die Grundstücke mit den Flst. Nr. 1055 (Teilfläche) sowie 1068 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Waldsee. Der Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Der Flächennutzungsplan kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht beim Fachbereich Bau, Abteilung Stadtplanung, der Stadt Bad Waldsee, Ravensburger Str. 2, 88339 Bad Waldsee, 1. Stock sowie im Rathaus der Gemeinde Bergatreute, Hauptamt, 1. Stock, Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Bad Waldsee einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zudem ist der Flächennutzungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet in Bad Waldsee unter www.bad-waldsee.de in der Rubrik Aktuell im Bereich Bekanntmachungen und in Bergatreute unter dem Link lautet: www.bergatreute.de/index.php eingestellt und einsehbar. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB eine beachtliche Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und/oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 i. V. m. § 4 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Flächennutzungspläne, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung der Genehmigung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bad Waldsee, den 17.09.2020
Henne Bürgermeister

PDF-Download-Textteil 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Sonderbaufläche "Solarpark Hierbühl", Gemarkung Bad Waldsee (PDF-Datei)

PDF-Download-Planteil 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Sonderbaufläche "Solarpark Hierbühl", Gemarkung Bad Waldsee (PDF-Datei)

PDF-Download-Zusammenfassende Erklärung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Sonderbaufläche "Solarpark Hierbühl", Gemarkung Bad Waldsee (PDF-Datei)

Stadt Bad Waldsee Landkreis Ravensburg Amtliche Bekanntmachung vom 10.01.2020

Stadt Bad Waldsee
Landkreis Ravensburg

Amtliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute für die Sonderbaufläche "Solarpark Hierbühl", Gemarkung Waldsee

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute hat in der Sitzung vom 27.03.2019 die 10. Änderung des Flächennutzungsplans für die Sonderbaufläche "Solarpark Hierbühl", Gemarkung Waldsee beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Er befindet sich östlich der Bahnlinie „Bad Waldsee - Aulendorf“ zwischen Haslanden und Waldsee. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Flst.-Nrn. 1055 (Teilfläche) sowie 1068 (Teilfläche). Erfordernis der Planung: Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:

  • Ermöglichung eines Beitrags zur Umsetzung des Energie- und Klimaschutzkonzepts der Stadt Bad Waldsee 2020/2050
  • Darstellung einer Sonderbaufläche zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines vorhabenbe-zogenen Bebauungsplanes in diesem Bereich

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Im Rahmen des Verfahrens zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute für die Sonderbaufläche "Solarpark Hierbühl", Gemarkung Waldsee wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt.
Im Rathaus Bergatreute, Hauptamt, 1.Stock, Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 15.04.2019 bis 29.04.2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.) Eine telefonische Terminvereinbarung unter Telefonnummer: 07527 9216-15 wird empfohlen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Sitzungen des gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Frist abgege-ben werden. Hierzu erfolgt noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.

Elektronische Information: Den Geltungsbereich zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute für die Sonderbaufläche "Solarpark Hierbühl", Gem. Waldsee können Sie unter dem Link https://www.bergatreute.de/index.php?id=164 im Bereich laufende Bebauungsplanverfahren einsehen. Bad Waldsee, den 12.04.2019 Weinschenk Bürgermeister

Stadt Bad Waldsee
Landkreis Ravensburg

Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung der l0.Anderung des Ftächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute für die Sonderbaufläche "Solarpark Hierbüh|", Gemarkung Waldsee

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Veruraltungsgemeinschaft Bad Waldsee- Bergatreute hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.01.2020 den Entwurf der l0. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Sonderbaufläche "Solarpark Hierbühl", Gemarkung Waldsee mit Begründung jeweils in der Fassung vom 12.08.2019 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt südöstlich von Haslanden und östlich der Bahnlinie von Bad Waldsee nach Aulendorf und umfasst folgende Grundstücke: Flst-Nrn. 1055 und 1068. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.08.2019 und die nach Einschätzung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 20.01.2020 bis einschließlich 19.02.2020 im Fachbereich Bau, Abteilung Stadtplanung, der Stadt Bad Waldsee Ravensburger Str. 2, 88339 Bad Waldsee, 1. Stock, Flurbereich sowie im Rathaus der Gemeinde Bergatreute, Hauptamt, 1. Stock, Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute während der allgemeinen Offnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Offnungszeiten in Bad Waldsee sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:0Q Uhr, Montag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und in der Gemeinde Bergatreute jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.08.2019 und den nach Einschätzung der vereinbarten Venrvaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im lnternet eingesehen werden: ln Bad Waldsee unter www.bad-waldsee.de in der Rubrik Aktuell im Bereich Bekanntmachungen ln Bergatreute unter dem Link lautet: www.bergatreute.de/indel.php. lm Rahmen des Verfahrens zur Anderung wird eine Umweltprüfung gem.§2 Abs.4 BauGB durchgeführt. lm Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. §2a Nr.2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zut Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener lnformationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 12.08.2019 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wassenvirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriflsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten MaBnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umweli bei Durchführung der Planung.
  • Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 15.03.2019 im Landratsamt Ravensburg zu den Themen Blendfreiheit, Libellenvorkommen, Biotopschutz, Eingriffsregelung, Kleinlebewesen, Landschaftsbild, Gewässerrandstreifen sowie die schriftlich eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen (zu erneuerbaren Energien, landwirtschaftlichen Flächen/Beweidung), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zu Niedermoorflächen, Biotopverbund und der geplanten Ausweisung eines "Vorranggebietes für Naturschutz und Landschaftspflege") sowie des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschulz (zu Belangen des Artenschutzes, CEF-Maßnahmen, Biotopen, Libellen, lnsektenschutz, Okokontomaßnahmen, Landschaftsbild Standortalternativen, Landschaftsplan, Eingrünung und Moorflächen), des Eisenbahnbundesamtes (zur Blendfreiheit) sowie der Deutsche Bahn AG (zur Blendfreiheit, Pflanzabstand und Abwässern), des BUND Bad Waldsee (zu Beachtung der "Planungshinweise a)t guten fachlichen Praxis beim Bau von Solarfreiflächenanlagen und Pflegemaßnahmen der Bodensee- Stiftung, BUND, LNV und NABU") und des Landesamtes für Denkmalpflege (zur Archäologischen Denkmalpflege)
  • Blendgutachten "Analyse der Blendwirkung der Solaranlage Bad Waldsee" vom 18.07.2019; Zehndoder Enginerring Consult (zum Sichtbezug, zur Blendwirkung, -stärke, -dauer auf den Bahnverkehr (Bahnlinie Aulendorf - Bad Waldsee) und die Anwohner)
  • Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 29.06.2019 sowie die Projektbeschreibung mit Stand vom 01 .02.2019
  • Libellenkundliche Beuneilung des geplanten Solarparks "Hierbühl" in Bad Waldsee in der Fassung vom 27.06.2019 des lnstitutes für Naturschutz und Landschaftsanalyse (zum Libellennachweis und der naturschutzfachlichen Beurteilung und Empfehlungen zu Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs.2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätten geltend machen können. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Weinschenk
Bürgermeister
Bad Waldsee, den 10.01.2020

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan "Lohbühl I" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ortsmitte II"

Der Gemeinderat der Gemeinde Bergatreute hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.02.2019 den Entwurf zum Bebauungsplan "Lohbühl I" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ortsmitte II" vom 12.02.2019 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 25.02.2019 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan "Lohbühl I" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ortsmitte II" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im östlichen Bereich des Hauptortes Bergatreute und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 932/3, 951 (Teilfläche), 952 (Teilfläche) und 959/6 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 25.02.2019 liegt in der Zeit vom 15.04.2019 bis 17.05.2019 im Rathaus der Gemeinde Bergatreute (Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute, Zimmer 2.0, 1. Obergeschoß) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08 Uhr bis 12 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist).

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 25.02.2019 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.bergatreute.de/index.php?id=164

Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei der Gemeinde Bergatreute (Ravensburger Straße 20) im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Abgesehen von der o.g. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit grundsätzlich Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Bergatreute, Zimmer 2.0, 1. Obergeschoß, während der allgemeinen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 08 Uhr bis 12 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr.

Bergatreute, den 05.04.2019

gez.
Helmfried Schäfer
Bürgermeister

Bebauungsplan Textteil (PDF-Datei)

Bebauungsplan Planteil (PDF-Datei)

Bekanntmachung Satzungsbeschluss Schriftlicher Teil (PDF-Datei)

Bekanntmachung Satzungsbeschluss Planteil (PDF-Datei)

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Bauhof - Oberstocken“

Der Gemeinderat der Gemeinde Bergatreute hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.07.2020. den Entwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Bauhof - Oberstocken“ mit Begründung jeweils in der Fassung vom 09.07.2020 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt nördlich der Gemeinde Bergatreute in der Nähe des Ortsteiles „Oberstocken“. Der Bereich ist östlich der „Waldseer Straße“ K 7938 gelegen und schließt im Norden an einen Streuobstbestand an. Innerhalb des Geltungsbereiches der Änderung befi nden sich folgende Grundstücke mit der Fl.-Nrn. 1593/3 und 697 (Teilfl äche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Dem Bebauungsplan sind zwei externe Ausgleichsfl ächen/-maßnahmen zugeordnet. Diese befi nden sich zum einen nordwestlich von Bergatreute auf der Fl.-Nr. 759/3. Südlich hiervon am westlichen Ortrand bzw. südlich der Straße „Steige“ auf einer Teilfl äche der Fl.-Nr. 859/7 (Gemarkung Bergatreute) befi ndet sich eine zweite Ausgleichsfl äche. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Flächen im Laufe des Verfahrens noch ändern kann.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 09.06.2020 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 27.07.2020 bis 31.08.2020 im Gebäude Ravensburger Straße 12, 88368 Bergatreute (Volks- und Raiffeisenbankgebäude), Hintereingang, Finanzverwaltung, Treppenhaus, Erdgeschoß während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Aufgrund der aktuellen Corona-Krise, ist der Besucherverkehr bei der Gemeindeverwaltung Bergatreute derzeit eingeschränkt. Weitergehende Rücksprachen mit den Mitarbeitern des zuständigen Hauptamtes können unter der Telefonnummer 07527/ 9216-15 oder per Mail hauptamt@bergatreute.de erfolgen. Persönliche Gespräche sind nach Terminvereinbarung möglich. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 09.06.2020 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: http://www.bergatreute.de.
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 09.06.2020 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000 Gebiete; Landschaftsschutzgebiet; Biotope; Wasserschutzgebiete); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht- Durchführung der Planung auf die folgenden Schutzgüter: Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden und Geologie; Wasser; Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch; Kulturgüter; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/ Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung).
  • Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 27.04.2017 im Landratsamt Ravensburg (ergänzter Vermerk vom 18.05.2017) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (Geotechnik), dem Wasserversorgungsverband Obere Schussentalgruppe sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Immissionsschutz (Verkehrslärm), Naturschutz (Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung), Artenschutz (Streuobstbestand, Biotopverbund, Insektenschutz), Bodenschutz, Abwasser und Grundwasser.
  • Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesnaturschutzverbandes Baden- Württemberg e.V. (zur Eingrünung und zu den Ausgleichsfl ächen) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Bauleitplanung (Rechtsgrundlagen im Umweltbericht), Naturschutz (zur Selbstverpfl ichtungserklärung, zum Erhaltungsgebot und Pfl anzgebot von Bäumen, zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, zu den Ausgleichsfl ächen/ -maßnahmen, zum Kompensationsverzeichnis und zum Überschuss an Ökopunkten), Artenschutz (zu Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen) sowie zum Bodenschutz (zum Eingriff in den Boden, Hinweis zu Bodenschutzmaßnahmen)
  • Artenschutzrechtlicher Kurzbericht zur Bebauungsplanänderung und Erweiterung „Bauhof“ des Büros Sieber vom 26.06.2017 (artenschutzrechtliche Überprüfung von Streuobstgehölzen)
  • rechtsverbindlicher Bebauungsplan „Bauhof-Oberstocken“

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung fi ndet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen:

  • Änderung des Geltungsbereiches durch Rücknahme auf Flurstücksgrenze des Fl.St. 1539/3 im Norden
  • Verschiebung der nördlichen Zufahrt mit Anpassung aller davon betroffenen Planzeichen
  • Aufnahme der Festsetzung „Dachbegrünung“
  • Aufnahme der Festsetzung „Pfl anzung“
  • Anpassungen der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
  • Aktualisierung der Rechtsgrundlagen
  • Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung und dem Umweltbericht
  • redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

Bergatreute, den 17.07.2020

gez.
Helmfried Schäfer
Bürgermeister

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Bauhof - Oberstocken"

Mitteilungsblatt Bergatreute Nr. 26/ 2018
Amtlicher Teil

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Bauhof - Oberstocken"

Der Gemeinderat der Gemeinde Bergatreute hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.11.2017 den Entwurf zur1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Bauhof - Oberstocken" mit Begründung in der Fassung vom 11.08.2017 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet ist nördlich des Hauptortes von Bergatreute in Richtung Oberstocken gelegen. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 697 (Teilfläche), 1539/1 (Teilfläche) und 1539/3.Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche(n) im Laufe des Verfahrens noch ändern kann.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 11.08.2017 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 09.07.2018 bis 10.08.2018 im Rathaus der Gemeinde Bergatreute (derzeit untergebracht im Gebäude der VR-Bank, Ravensburger Straße 12, 1. OG; Zugang während der Öffnungszeiten der Bank über den Haupteingang der Bank, ansonsten über den Hintereingang des Gebäudes), Zimmer Hauptverwaltung, Frau Ibraj/ Frau Riederer, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden. Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage und am 02.07.2018 geschlossen ist.

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung können der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 22.01.2018 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter der Homepage der Gemeinde: www.bergatreute.de eingesehen werden.

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 11.08.2017 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000 Gebiete; Landschaftsschutzgebiet; Biotope; Wasserschutzgebiete); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht-Durchführung der Planung auf die folgenden Schutzgüter: Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden und Geologie; Wasser; Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch; Kulturgüter; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung).
  • Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 27.04.2017 im Landratsamt Ravensburg (ergänzter Vermerk vom 18.05.2017) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (Geotechnik), dem Wasserversorgungsverband Obere Schussentalgruppe sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Immissionsschutz (Verkehrslärm), Naturschutz, Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, Artenschutz (Streuobstbestand), Biotopverbund, Insektenschutz, Bodenschutz, Abwasser und Grundwasser.
  • Artenschutzrechtlicher Kurzbericht zur Bebauungsplanänderung und Erweiterung "Bauhof" des Büros Sieber vom 26.06.2017 (artenschutzrechtliche Überprüfung von Streuobstgehölzen)
  • rechtsverbindlicher Bebauungsplan "Bauhof-Oberstocken"

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem.§ 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Bergatreute, den 29.06.2018

gez.
Helmfried Schäfer
Bürgermeister

Bebauungsplan Textteil (PDF-Datei)
Bebauungsplan Planteil (PDF-Datei)

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan "Ortsmitte II" sowie Aufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Östlicher Ortsrand Bergatreute" und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Ortsmitte"

Mitteilungsblatt Bergatreute Nr. 26/ 2018
Amtlicher Teil

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan "Ortsmitte II" sowie Aufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Östlicher Ortsrand Bergatreute" und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Ortsmitte"

Der Gemeinderat der Gemeinde Bergatreute hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.11.2017 den Entwurf zum Bebauungsplan "Ortsmitte II" sowie Aufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Östlicher Ortsrand Bergatreute" und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Ortsmitte" mit Begründung in der Fassung vom 09.08.2017 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet befindet sich östlich des Ortskerns von Bergatreute und grenzt direkt an das Areal "Wunderland" mit Kindergarten, Gemeindehalle und Sportstätten an. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 781 (Teilfläche), 783, 939/1 (Teilfläche), 943, 944/1, 944/9, 945 (Teilfläche), 952 und 959/6 (Teilfläche).Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche(n) im Laufe des Verfahrens noch ändern kann.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 22.01.2018 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 09.07.2018 bis 10.08.2018 im Rathaus der Gemeinde Bergatreute (derzeit untergebracht im Gebäude der VR-Bank, Ravensburger Straße 12, 1. OG; Zugang während der Öffnungszeiten der Bank über den Haupteingang der Bank, ansonsten über den Hintereingang des Gebäudes), Zimmer Hauptverwaltung, Frau Ibraj/ Frau Riederer, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden. Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage und am 02.07.2018 geschlossen ist.

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung können der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 22.01.2018 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter der Homepage der Gemeinde: www.bergatreute.de eingesehen werden.

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 22.01.2018 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000 Gebiete; Landschaftsschutzgebiet; Biotope; Wasserschutzgebiete); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht-Durchführung der Planung auf die folgenden Schutzgüter: Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden und Geologie; Wasser; Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch; Kulturgüter; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung)
  • Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 27.04.2017 im Landratsamt Ravensburg (ergänzter Vermerk vom 18.05.2017) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen (Immissionsschutz),des Landesamtes für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (Bau- und Kunstdenkmalpflege, Archäologische Denkmalpflege), des Wasserversorgungsverbandes Obere Schussentalgruppe sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Immissionsschutz (Landwirtschaft, Verkehrslärm, Sportlärm), Naturschutz (Streuobstbestand), Artenschutz (Vögel, Fledermäuse, Insektenschutz), Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, Bodenschutz, Altlasten, Abwasser und Grundwasser
  • Übersicht zur Geruchsausbreitung durch den Betrieb Oberhofer erstellt durch das Landratsamt Ravensburg am 04.05.2017
  • Artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber vom 22.06.2017 (Gebäudekontrolle, Gehölze)
  • rechtsverbindliche Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Östlicher Ortsrand Bergatreute"

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Bergatreute, den 29.06.2018
gez.
Helmfried Schäfer
Bürgermeister

Mitteilungsblatt Nr. 47/ 2018
Amtlicher Teil
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan "Ortsmitte II" sowie zur Aufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Östlicher Ortsrand Bergatreute" und zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Ortsmitte"

Der Gemeinderat der Gemeinde Bergatreute hat am 10.09.2018 für das Gebiet westlich des Areals "Lohbühl" den Bebauungsplan "Ortsmitte II" sowie die Aufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Östlicher Ortsrand Bergatreute" und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Ortsmitte" in der Fassung vom 22.01.2018 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Die Ausgleichsfläche/-maßnahme befindet sich auf der Fl.-Nr. 859/7 (Teilfläche) der Gemarkung Bergatreute.

Dieser Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, weil die Abweichung aufgrund der geringen Größe des Teilbereiches als Parzellenunschärfe des Flächennutzungsplanes hinnehmbar ist.

Der Bebauungsplan "Ortsmitte II" – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Bergatreute (Ravensburger Straße 20; derzeit untergebracht im Gebäude der VR-Bank, Ravensburger Straße 12, 1. OG; Zugang während der Öffnungszeiten der Bank über den Haupteingang, ansonsten über den Hintereingang), während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Bergatreute einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.bergatreute.de eingestellt und einsehbar sein.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB),im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs(§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht:

Nach § 4 Abs. 4der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bergatreute, den 23.11.2018

gez.
Helmfried Schäfer
Bürgermeister

Mitteilungsblatt Nr. 47/ 2019
Amtlicher Teil

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Aufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Östlicher Ortsrand Bergatreute“ und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“
Der Gemeinderat der Gemeinde Bergatreute hat am 04.11.2019 die Aufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Östlicher Ortsrand Bergatreute“ und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ in der Fassung vom 22.01.2018 als Satzung beschlossen Die räumlichen Geltungsbereiche sind im abgebildeten Lageplan dargestellt. Diese Aufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Östlicher Ortsrand Bergatreute“ und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Die Aufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Östlicher Ortsrand Bergatreute“ und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ - bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung - kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Bergatreute (Ravensburger Str. 20, 88368 Bergatreute), Zimmer 2.0, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Aufhebung der Klarstellungsund Ergänzungssatzung „Östlicher Ortsrand Bergatreute“ und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ einsehen und über ihre Inhalte Auskunft verlangen. Jedermann kann die Aufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Östlicher Ortsrand Bergatreute“ und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ mit Begründung und für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ zusätzlich die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Bergatreute einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zudem sollen die in Kraft getretene Aufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Östlicher Ortsrand Bergatreute“ und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung (nur für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“) im Internet unter https://www.bergatreute.de/ index.php?id=164 eingestellt und einsehbar sein. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bergatreute, den 22.11.2019
gez. Schäfer
Bürgermeister

Lageplan maßstabslos
Bebauungsplan (Textteil) 2019 (PDF-Datei)
Bebauungsplan (Planteil) 2019 (PDF-Datei)

Bebauungsplanverfahren Bierkellerweg-Erweiterung

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan "Wohngebiet Bierkellerweg - Erweiterung" sowie zur 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Freizeitanlage beim Bierkeller“

Der Gemeinderat der Gemeinde Bergatreute hat am 13.11.2017 für das Gebiet beim "Bierkellerweg" den Bebauungsplan "Wohngebiet Bierkellerweg - Erweiterung" sowie die 1.Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Freizeitanlage beim Bierkeller" in der Fassung vom 22.09.2017 als Satzung beschlossen. Dieser wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt war nicht erforderlich, da eine Übereinstimmung mit dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB herbeigeführt wurde.

Der Bebauungsplan "Wohngebiet Bierkellerweg - Erweiterung" sowie die 1.Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Freizeitanlage beim Bierkeller“ – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Bergatreute (Ravensburger Straße 20; derzeit untergebracht im Gebäude der VR-Bank, Ravensburger Straße 12, 1. OG; Zugang während der Öffnungszeiten der Bank über den Haupteingang, ansonsten über den Hintereingang), während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung im Internet unter www.bergatreute.de eingestellt und einsehbar sein.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs(§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsverbandes Bad Waldsee wurde gem. § 13b i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes im Wege der Berichtigung angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan ist ebenso wie der Bebauungsplan im Rathaus der Gemeinde Bergatreute (Ravensburger Straße 20; derzeit untergebracht im Gebäude der VR-Bank, Ravensburger Straße 12, 1. OG; Zugang während der Öffnungszeiten der Bank über den Haupteingang, ansonsten über den Hintereingang) hinterlegt und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses dort eingesehen werden.

Bergatreute, den 20.04.2018

gez.
Helmfried Schäfer
Bürgermeister

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